Moral im Islam

  • Der Islam ist gekommen, um die vornehmen Charaktereigenschaften zu vervollständigen, wie der Prophet ( s) es zum Ausdruck gebracht hat: ‚Ich bin gesandt worden, um die vornehmen Charaktereigenschaften zu vervollständigen.‛ ( Mustadrak. Bd. 2. S. 670. Hadithnr.: 4221.)
    Es gibt keine vornehmen Charaktereigenschaften, zu denen der Islam nicht angeregt hat. Und es gibt keine schlechte Eigenschaft, vor der der Islam nicht gewarnt hat. Der Erhabene ( y) sagt Seinem Gesandten ( s): Übe Nachsicht, gebiete das Rechte und wende dich von den Törichten ab. (Qur´an 7:199)
    Eines Tages fragte der Prophet ( s) seine Gefährten: ‚Wisst ihr, wer bankrott ist?‚ – Sie sagten: „Bankrott nach ist unserer Meinung nach ein Mann, der weder Geld noch Gut besitzt.‚ Darauf sagte der Prophet: „Bankrott in meiner Gemeinde ist ein Mann, der am Tag der Auferstehung mit Gebet, Almosen und Fasten kommt, der aber diesen Menschen beschimpft, jenen verleumdet, einen dritten getötet und einen vierten geschlagen hat. So nimmt dieser einen Teil von seinem guten Lohn und jener einen anderen Teil, wenn seine gute Belohnung zu Ende kommt, bevor er den anderen noch nicht alles zurückgezahlt hat, was er ihnen schuldet, wird von ihren Sünden ein entsprechender Teil auf ihn geworfen und dann wird er selbst in die Hölle geworfen.‛ Muslim. Bd. 4. S. 1997. Hadithnr. 2581.

    Der Islam zeigt den Muslimen die Methode, nach der sich der Muslim in seinem Umgang mit seiner Gesellschaft und mit den anderen Menschen verhalten kann. Der Prophet ( s) fasst dieses Verfahren wie folgt zusammen: ‚Befürchte das Verbotene, so bist du der beste Gottesdiener; sei damit zufrieden, was dir Allah beschert, so bist du der reichste Mensch; sei gütig zu deinem Nachbarn, so bist du ein Gläubiger; wünsche den anderen, was du dir wünschst, so bist du Muslim; lache nicht so viel, weil vieles Lachen das Herz tötet.‛ (Al-Termedhi. Bd. 4. S. 551. Hadithnr. 2305.)

    Ebenfalls sagte der Prophet ( s): ‚Der Muslim ist ein Mensch, vor dessen Zunge und vor dessen Händen die Muslime sich sicher fühlen, und der Emigrant ist ein Mensch, der die Verbote Allahs verlässt.‛ (Buchari. Bd. 1. S. 13. Hadithnr.: 10.)



    Durch seine Gebote und Verbote beabsichtigt Islam, eine harmonische und einheitliche Gesellschaft zu schaffen, deren Mitglieder einander lieben und helfen. Im Folgenden greifen wir schnell und in Kürze einige Dinge auf, die der Islam verboten hat, damit wir diese Tatsache erkennen können:

  • Der Islam verbietet den Polytheismus und untersagt jeglichen Versuch, Allah ( y) andere Götter beizugesellen. Allah vergibt gewiss nicht, dass man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will. (Qur´an 4:116)
  • Der Islam verbietet auch die Zauberei. Abu Huraira berichtet, dass der Gesandte Allahs sagte: „Vermeidet die sieben zerstörenden Sünden: das sind Allah andere Götter beizugesellen, Zauberei ...‚ (Buchari. Bd. 5. S. 2175. Hadithnr. 5431.)
    Der Islam verbietet Unrecht und Übertretung, die im weiten Sinne nicht nur die verbale oder körperliche, gewalttätige Aggression bedeutet, sondern auch mit einschließt, dass man die Rechte ihren Berechtigten verweigert. Sprich: Mein Herr hat die schändlichen Taten verboten, was von ihnen offen und was verborgen ist; und auch die Sünde und die Gewaltanwendung ohne vorliegende Berechtigung... (Qur´an 7:33)
  • Der Islam verbietet das Töten eines Menschen, den Allah ( y) für unantastbar erklärt hat, es sei denn bei vorliegender Berechtigung. Und wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet, dessen Lohn ist die Hölle; darin wird er ewig weilen. Und Allah zürnt ihm und verflucht ihn und bereitet ihm eine gewaltige Pein. (Qur´an 4:93)
    Von dieser Bedrohung ausgeschlossen wird derjenige, der bei Verteidigung seines Lebens, seines Vermögens oder seiner Ehre tötet oder getötet wird, denn der Gesandte Allahs ( s) sagt: „Wer während der Verteidigung seines Lebens, seines Vermögens, seiner Familie oder seiner Religion getötet wird, ist ein Märtyrer.‚ (Abu Dawuud.Bd. 4. S. 246. Hadith nr. 4772.)
  • Der Islam verbietet das Zerreißen der Verwandtschaftsbande und das Abbrechen des Kontaktes zu den Angehörigen: Ob ihr wohl, wenn ihr euch abkehrt, auf der Erde Unheil stiftet und die Verwandtschaftsbande zerreißt? Das sind die, die Allah verflucht, indem Er sie taub macht und ihr Augenlicht erblinden lässt. (Qur´an 47:22-23)

    Der Prophet ( s) sagt dazu: „Es tritt ins Paradies nicht, wer die Verwandtschaftsbande zerreißt.‚ ( Muslim. Bd. 4. S. 1981. Hadith nr. 2556.)


    Mit dem Zerreißen ist gemeint, dass man sie nicht mehr besucht, nicht nach ihnen fragt und sich ihnen gegenüber überheblich verhält. Mit inbegriffen ist hier auch, dass man den Kontakt zu den Schwachen und Armen von ihnen abbricht. Wenn man reich ist, gehört das Geben von Almosen zu den guten Eigenschaften; denn die Almosen für einen nicht verwandten Armen sind Almosen und die Almosen für den verwandten Armen sind Almosen und der Bund zwischen ihnen. Und wenn man selbst arm ist, so hält man den Kontakt zu den Verwandten so aufrecht, dass man sie grüsst, sie nach ihrem Zustand fragt und freundlich zu ihnen ist.

    Der Prophet ( s) sagte dazu: „Haltet eure Verwandtschaftsbande aufrecht, auch wenn es nur mit dem Gruß ist.‚ (Musnad Al-Schihab Bd. 1. S. 379. Hadith nr. 654)

  • Er verbietet auch die Unzucht und den Ehebruch und alles, was dazu führt. Und nähert euch nicht der Unzucht. Sie ist etwas Schändliches, und sie ist ein übler Weg. (Qur´an 17:32)

    Die Strafe des Ehebrechers ist im Qur`an bestimmt: Wenn eine Frau und ein Mann Unzucht begehen, dann geißelt jeden von ihnen mit hundert Hieben. Habt kein Mitleid mit ihnen angesichts der Rechtsbestimmungen von Allahs Religion, so ihr an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Und bei der Vollstreckung der Pein an ihnen soll eine Gruppe von den Gläubigen zugegen sein. (Qur´an 24:3)

    Das ist die Strafe der nicht verheirateten Unzüchtigen. Was aber die Ehebrecher (d.h. die verheirateten Unzüchtigen) betrifft, so besteht ihre Strafe darin, dass sie bis zum Tode gesteinigt werden. Die Steinigung gab es auch in den früheren Offenbarungsreligionen. ‚Einige Juden kamen zum Propheten mit einem Mann und einer Frau, die Ehebruch begangen haben. Da sagte er ihnen: „Holt mir die zwei Gelehrtesten unter euch.‚ Sie holten die zwei Söhne von Soria, an die er ( s) appellierte: „Wie findet ihr diesen Fall in der Tora?‚ Sie sagten: „In der Tora steht es, dass sie gesteinigt werden müssen, wenn vier Leute bezeugen, dass sein Penis in ihrer Scheide wie das Stäbchen in dem Antimonbehälter steckte.‚ Der Prophet fragte Sorias Söhne: „Was hält euch davon ab, sie zu steinigen?‚ Sie sagten: „Unsere Herrschaft ist vergangen, so hassen wir das Töten.‚ Der Prophet ( s) rief die Zeugen. Da kamen vier Zeugen, die meinten, sie hätten seinen Penis in ihrer Scheide stecken sehen, wie das Stäbchen in dem Antimonbehälter.‚ Darauf befiehl der Prophet ( s), dass sie gesteinigt werden. (Sunan Abi Dawuud. Bd. 4. S. 156. Hadith nr. 4452.)


    Die Durchführung der Steinigungsstrafe setzt eine von zwei Bedingungen voraus:

    • Das Geständnis, das der Ehebrecher oder die Ehebrecherin oder der Unzüchtige oder die Unzüchtige ablegt. Abu Huraira ( d) sagt: „Der Aslamiy kam zum Propheten und legte ein viermaliges Geständnis ab, dass er den Ehebruch begangen hätte, in dem er wörtlich sagte: “Ich habe mit einer mir verbotenen Frau den Beischlaf ausgeübt,’ während der Prophet sich dabei von ihm abwendete. Beim fünften Mal fragte ihn der Prophet ( s): “Hattest du direkten Geschlechtsverkehr mit ihr?’ Der Mann sagte: “Ja.’ Darauf fragte der Prophet ihn: ‚War es zwischen euch so, wie das Stäbchen in dem Antimonbehälter und der Eimer im Brunnen?‛ Er sagte: “Ja’. Der Prophet fragte ihn: ‚Weißt du, was Ehebruch ist?‛ Da sagte er: “Ja, ich habe mit ihr im Verbotenen getan, was ein Mann mit seiner Frau im Erlaubten tut.’ Der Prophet fragte ihn: ‚Was willst du mit deiner Aussage?’ Er sagte: “Ich möchte, dass du mich reinigst.‛ Darauf befahl der Prophet, dass er gesteinigt wird, was auch getan wurde. Der Prophet hörte zwei von seinen Gefährten sprechen, von denen der eine sagte: “Habt ihr diesen gesehen, den Allah gedeckt hat, und dann kommt er hierhin, um wie Hunde gesteinigt zu werden.’ Der Prophet schwieg, bis sie an einem Kadaver vorbeikamen. Da fragte der Prophet: “Wo sind X und Y?’ Sie sagten: “Da sind wir.’ Er sagte ihnen: “Esst von diesem Kadaver!’ Darauf sagten sie: “Möge Allah dir verzeihen, wer isst davon?’ So sagte er: ‚Wie ihr diesen Mann vorhin herabsetztet, ist schlimmer, als wenn man von diesem Kadaver isst. Bei Allah, er läuft jetzt unter den Flüssen des Paradieses.’‛ (Ibn Hibban. Bd. 10. S. 244. Hadith nr. 4399.)
    • Oder ein Zeugnis von vier gerechten Zeugen, die den Vorfall genauestens darstellen, so dass alle Einzelheiten der Tat beschrieben werden, dass sein Glied in ihrer Scheide steckte usw. Das kann nur gesehen werden, wenn die beiden Täter unverschämt ihr Verbrechen so ausüben, dass alle diese vier Zeugen es genau sehen können. In der islamischen Geschichte gab es nur zwei oder drei Fälle dieser Art, in denen die Ehebrecher selbst ihre Tat zugegeben haben, um sich durch die weltliche Strafe reinigen zu lassen. Diese Strafe zeigt uns, wie gefährlich diese Sünde ist. Diese Strafe wurde bestimmt, um die Ehre der Menschen vor solchen Verletzungen zu schützen, die Moral zu bewahren, die Gesellschaft vor dem Zerfall zu schützen und die Abstammung rein von Vermischung zu halten. Denn dieses Verbrechen kann einen zum Erben machen, der kein Recht darauf hat, kann zu verbotenen Ehen zwischen Kindern führen, die das Produkt der Unzucht sind. So hilft diese Strafe dabei, die Gesellschaft vor den Lastern, vor der Auflösung und vor vielen gefährlichen Krankheiten zu schützen. Der Prophet ( s) sagte einst: „O ihr Volk der Emigranten: Es gibt fünf Eigenschaften, vor denen ich Zuflucht bei Allah suche, dass sie euch nicht befallen. Wenn sich die Unzucht unter einer Menschengruppe so weit verbreitet, dass sie sich nicht sträuben, sie zu zeigen, so befallen sie Pest, Schmerzen und Krankheiten, die bei ihren Vorfahren nicht existierten...‛ ( Ibn Madscha. Bd. 2. S. 1332. Hadith nr. 4019.)

    The worst type of fornication is incest.

    Die schlimmste Unzucht ist die mit den verbotenen Verwandten. Deswegen sagt der Prophet ( s): „Wer einer ihm verbotenen Frau beiwohnt, den sollt ihr töten!‚ (Mustadrak. Bd. 4. S. 397. Hadith nr.: 8054.)

    Von Al-Baraa Ibn `Azib wird berichtet: „Ich traf meinen Onkel, während er eine Fahne bei sich trug. Ich fragte ihn: "Wohin willst du?" Er antwortete: "Der Gesandte Allahs ( y) sandte mich zu einem Mann, der die Frau seines Vaters heiratete. Er ( y) befahl mir seinen Kopf abzuschlagen und sein Vermögen einzunehmen.‚ ( Überliefert von Abu Dawuud.)

  • Der Islam verbietet die Sodomie (Päderastie). Allah ( y) schickte dem Volk, das dieses Verbrechen beging, eine der härtesten Strafen: Als nun Unser Befehl eintraf, kehrten Wir in ihrer Stadt das Oberste zuunterst und ließen auf sie Backsteine aus übereinander geschichtetem Ton regnen, bei deinem Herrn gekennzeichnete Steine. Und sie liegt denen, die Unrecht tun, gewiss nicht fern. (Qur´an 11:82-83)

    D.h. wer ihr Tun begeht, muss die Strafe dafür erwarten. Der Prophet ( s) sagt: „Wer jemanden findet, der das gleiche tut, was die Leute Lots gemacht haben, so tötet den Täter und den Beteiligten.‛ (Überliefert von Abu Dawuud.)

    Der Islam verbietet ferner die Tribadie (lesbische Liebe). Der Prophet ( s) sagt dazu: „Die Tribadie ist Unzucht.‚ ( Abu Ya’la. Bd. 13. S. 476. Hadith nr.: 7491.)

  • Der Islam verbietet die Verzehrung von Vermögen der Waisen, weil darin Verschwendung des Besitzes von Schwachen besteht, die zu verheerenden Problemen innerhalb der Gesellschaft führt. Daher sagt Allah ( y), der Erhabene: Diejenigen, die das Vermögen der Waisen zu Unrecht verzehren, verzehren nur Feuer in ihren Bauch. Und sie werden in einem Feuerbrand brennen. (Qur´an 4:10)

    Allah ( y) hat nur den Vormund der Waise, der arm ist, von dieser Bedrohung ausgenommen. Dieser darf vom Vermögen der Waise in geziemender Weise als Gegenleistung dafür verzehren, dass er sich um die Angelegenheiten der Waise und um sie selbst kümmert. Er versorgt sie, kümmert sich um die alltäglichen Bedürfnisse und investiert ihr Geld und Vermögen, damit es der Waisen Vorteile verschafft und kein finanzieller Verlust entsteht. Das alles nimmt die Zeit und die Kraft des Vormundes in Anspruch. Allah ( y) sagt dazu: Wer [von denen, die Vormundschaft übernehmen] reich ist, soll sich enthalten; wer arm ist, soll in geziemender Weise davon zehren. (Qur´an 4:6)

  • Der Islam verbietet das falsche Zeugnis und macht es zu einer der größten Sünden, weil es dazu führt, dass die Rechte der Menschen verloren gehen und dass Unrecht sich verbreitet. Es ist sogar ein verübtes Unrecht selbst gegen denjenigen, für den dieses falsche Zeugnis abgelegt wurde, weil er dadurch zu mehr Unrecht und zu weiteren Missetaten bewegt wird. Was den anbelangt, gegen den dieses falsche Zeugnis abgelegt wurde, so ist sein Recht dadurch missachtet. Wegen dieser Missstände, die das falsche Zeugnis innerhalb der Gesellschaft verursacht, sagte der Prophet ( s): „Soll ich euch sagen, welches die allerschlimmsten Vergehen sind?‚ Die Leute riefen: „Ja, o Gesandter Allahs!‚ Er sagte: „Die schlimmsten Vergehen sind es, Allah Teilhaber an Seiner Göttlichkeit zuzugesellen und widerspenstig gegenüber den Eltern zu sein!‚ Nach diesen Worten setzte er sich auf, nachdem er sich zuvor zurückgelehnt hatte, und rief: „Und macht ja keine falschen Zeugenaussagen!‚ Diese Warnung wiederholte er immer und immer wieder, so dass die Anwesenden sagten: „Wenn er jetzt doch still sein würde!‚ ( Buchari. Bd. 5. S. 2229. Hadith nr. 5631.)
  • Der Islam verbietet auch jede Art vom Glücksspiel, weil dadurch finanzielle und menschliche Kräfte zunichte gemacht werden, ohne Nutzen für den Einzelnen oder für die Gesellschaft zu erreichen. Daher sagt Allah ( y): O ihr, die ihr glaubt, der Wein, das Glücksspiel, die Opfersteine und die Lospfeile sind ein Gräuel von Satans Werk. Meidet es, auf dass es euch wohl ergehe möge. (Qur´an 5:90)

    Wer im Glücksspiel gewinnt, der verzehrt unberechtigt das Vermögen eines anderen Menschen; ihn kann vielmehr der Siegesrausch dazu bringen, Tricks und Trug zum weiteren Sieg zu verwenden. Wer dabei aber verliert, hat sein Geld in einem nutzlosen Unternehmen vergeudet; er kann aber zum Diebstahl oder zum Raub verleitet werden, damit er weiter spielen kann, um seinen Verlust zu kompensieren.

  • Der Islam verbietet den Straßenraub, die gewaltsamen Angriffe, Terrorisierung der Menschen, weil das die Stabilität und die Ruhe der Gesellschaft stört. Wer solche Vergehen begeht, muss im Islam eine harte Strafe bekommen: Die Vergeltung für die, die gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg führen und auf der Erde umherreisen, um Unheil zu stiften, soll dies sein, dass sie getötet oder gekreuzigt werden, oder dass ihnen Hände und Füße wechselseitig abgehackt werden, oder dass sie aus dem Land verbannt werden. Das ist für sie eine Schande im Diesseits, und im Jenseits ist für sie eine gewaltige Pein bestimmt, außer denen, die umkehren, bevor ihr euch ihrer bemächtigt. Und wisst, dass Allah voller Vergebung und Barmherzig ist. (Qur´an 5:33-34)
    Dabei wird die Stufe der Strafe entsprechend der Stufe des Vergehens bestimmt. Von Ibn Abbas (Möge Allah mit ihnen zufrieden sein) wird überliefert, dass er sagte: „Wenn diese Verbrecher töten und Geld rauben, werden sie getötet und gekreuzigt; wenn sie töten, ohne Geld zu rauben, werden sie getötet, ohne gekreuzigt zu werden; wenn sie Geld rauben, ohne zu töten, werden ihre Hände und Füße wechselseitig abgehackt; und wenn sie nur die Menschen auf der Straße abschrecken, ohne zu töten oder Geld zu rauben, so werden sie aus dem Lande verbannt. (Sunan Al-Baihaqi Al-Kubra. Bd. 8. S. 283. Hadith nr. 17090.)
  • Der Islam verbietet den in Unheil eintauchenden Schwur, den man vorsätzlich lügend schwört, um Rechte anderer Menschen an sich zu reißen. Er wird eintauchend genannt, weil er den Schwurleistenden in das Feuer eintauchen lässt. Allah ( y) sagt dazu: Diejenigen, die den Bund Allahs und ihre Eide für einen geringen Preis verkaufen, haben am Jenseits keinen Anteil. Allah wird sie nicht ansprechen und zu ihnen nicht schauen am Tag der Auferstehung, und sie auch nicht für rein erklären. Und für sie ist eine schmerzhafte Pein bestimmt. (Qur´an 3:77)

    Vom Propheten ( s) stammt auch der Ausspruch: „Wer sich mit seiner Rechten eines Teils vom Vermögen eines anderen Muslims bemächtigt, dem wird Allah das Feuer bestimmen und das Paradies verbieten.‚ Ein Mann fragte: „Auch wenn es sich um eine Kleinigkeit handelt?‚ Darauf antwortete der Prophet: „Auch wenn es sich um einen Holzstab handelt.‚ (Muslim. Bd. 1. S. 122. Hadith nr.: 137.)

  • Der Islam verbietet es, dass man sich selbst tötet. Der Qur`an erklärt uns: Und tötet euch nicht. Denn Allah ist Barmherzig zu euch. Wer es doch in Übertretung und Unrecht tut, den werden Wir in einem Feuer brennen lassen. Und das ist Allah ein Leichtes. (Qur´an 4:29)
    Der Prophet ( s) sagte auch: „Wer sich mit einem gewissen Gegenstand tötet, wird mit demselben Gegenstand am Tag der Auferstehung gefoltert.‚ (Muslim. Bd. 1. S. 104. Hadithnr. 110.)
  • Der Islam verbietet Lügen, Betrug, Treulosigkeit, Bruch des Versprechens: O ihr, die ihr glaubt, seid nicht treulos gegenüber Allah und dem Gesandten, und seid nicht treulos in Bezug auf die euch anvertrauten Dinge, wo ihr es wisst. (Qur´an 8:27)
    Der Prophet fasste diese schlechten Eigenschaften und ihre Auswirkung in einem Ausspruch zusammen: ‚Vier Eigenschaften, wer sie alle hat, ist ein kompletter Heuchler, und wer eine von diesen vier hat, trägt einen Aspekt der Heuchelei, bis er sie sich abgewöhnt: Wenn jemand ihm etwas anvertraut, betrügt er; wenn er redet, spricht er Lüge; wenn er verspricht, betrügt er und wenn er sich mit jemandem streitet, so frevelt er.‛ (Buchari. Bd. 1. S. 21. Hadith nr.: 34. )
    Und in einer anderen Überlieferung bei Muslim: „Er ist Heuchler, auch wenn er betet, fastet und behauptet, er sei Muslim.‛
  • Ebenfalls verbietet der Islam die Trennung von muslimischen Brüdern und den gegenseitigen Neid unter den Muslimen. Denn der Prophet ( s) warnte davor: ‚Hasst euch nicht gegenseitig, beneidet euch nicht gegenseitig, gebt einander nicht den Rücken! Seid Allahs Diener und seid Brüder zueinander. Der Muslim darf sich von seinem Bruder nicht mehr als drei Tage trennen.‛ (Muslim. Bd. 4. S. 1983. Hadith nr. 2559.)
    Der Prophet ( s) zeigt die Gefahr des Neids, weil dieser der Grund aller Feindschaft und allen Hasses ist: ‚Hütet euch vor Neid, weil er eure guten Taten verzehrt, wie das Feuer das Brennholz verschlingt.‛ ( Abu Dawuud. Bd. 4. S. 276. Hadith nr. 4903.)
  • Der Islam verbietet Verfluchung, Beschimpfung und unzüchtiges Reden. Der Prophet ( s) beschreibt den richtigen Gläubigen, indem er sagt: ‚Der Gläubige verflucht und verleumdet nicht, er ist nicht unanständig oder unzüchtig.‚ (Musnad Ahmad. Bd. Bd. 1. S. 416. Hadith nr. 3948.)

    Sogar gegenüber den Feinden soll der Muslim dieses gute Benehmen pflegen, er soll für sie Bittgebete machen, dass Allah ( y) sie rechtleiten möge. Er muss es vermeiden, sie zu verfluchen oder Allah ( y) gegen sie anzurufen. Abu Huraira berichtet, dass dem Propheten einst gesagt wurde: „Rufe Allah gegen die Polytheisten an!‚ Da sagte er: „Ich bin nicht geschickt worden, um zu verfluchen, sondern um eine Gnade zu sein.‚ (Muslim. Bd. 4. S. 2006. Hadith nr. 2599.)

  • Der Islam warnt vor Habsucht und Geiz und verbietet sie, weil der Islam den Besitz und das Vermögen als etwas von Allah ( y) Anvertrautes versteht. Der Mensch muss also mit diesem Vermögen sich selbst und seine Angehörigen in geziemender Weise unterhalten. Die Bedürftigen haben auch Anspruch auf einen Teil davon. Deswegen sagte der Prophet ( s): „Der großzügige Mensch steht Allah, dem Paradies, den Menschen nah und steht dem Feuer fern. Der geizige Mensch steht Allah, dem Paradies und den Menschen fern und steht dem Feuer nah. Ein ungebildeter Großzügiger ist Allah lieber als ein Gott dienender Geizhals. ‛ (Al-Termedhi. Bd. 4. S. 342. Hadith nr. 1961.)
    Der Prophet ( s) hat den großen Schaden gezeigt, den die Habsucht und der Geiz der Gesellschaft zufügen können, indem er ( s) sagte: ‚Fürchtet das Unrecht, denn es führt in die Dunkelheiten am Tage der Auferstehung. Und fürchtet die Habsucht, denn sie hat die Völker vor euch ruiniert, da sie sie dazu bewog, ihr Blut zu vergießen und sich verbotene Heiligtümer zu erlauben.‛ (al-Bukhari)
    Der Islam betrachtet den reichen Menschen, der die Bedürfnisse seiner armen Brüder erkennt und sie trotzdem nicht unterstützt oder ihre Not nicht mildert, als einen, der weit vom Glauben entfernt steht. Denn der Prophet ( s) sagte: ‚Zwei Eigenschaften treffen sich nicht in der Person eines Gläubigen: Geiz und böse Gemütsart.‛ ( Al-Termedhi. Bd. 4. S. 343. Hadith nr.: 1962.)
  • Der Islam warnt vor Verschwendung und verbietet sie, weil sie ungeheuerliche Wirkungen auf Menschen und Vermögen hat: Und lass dem Verwandten sein Recht zukommen, ebenso dem Bedürftigen und dem Reisenden, aber handle nicht ganz verschwenderisch. Diejenigen, die verschwenderisch sind, sind Brüder der Satane, und der Satan ist gegenüber seinem Herrn sehr undankbar. (Qur´an 17:26-27)
    Der Prophet ( s) sagte in diesem Kontext auch: ‚Allah hat euch verboten, euren Müttern gegenüber widerspenstig zu sein, anderen Menschen die Hilfe zu verweigern und sie (die Hilfe) von ihnen trotzdem zu verlangen und Er hat euch verboten, eure eigenen Töchter zu töten. Und Er hasst es von euch, hin und her zu reden, viel zu fragen und Geld zu verschwenden.‛ (Buchari. Bd. 2. S. 848. Hadith nr. 2277.)
  • Der Islam warnt vor Übertreibung und vor der Überschreitung der gebührenden Grenzen in den religiösen Angelegenheiten. Allah will für euch Erleichterung. Er will für euch nicht Erschwernis.... (Qur´an 2:185)
    Der Prophet betont diese Tatsache, indem er ( s) sagte: „Die Religion ist einfach, dennoch macht sie sich keiner schwer, ohne dass die Religion ihn bewältigt, so versucht, Defizite zu decken, der Religion nahe zu kommen und freut euch darüber. Nehmt zum Gottesdienst die Morgenstunde, die Abendstunde und etwas von der dunklen Nacht zu Hilfe.‚ (Buchari. Bd. 1. S. 23. Hadithnr.:39.)
  • Der Islam warnt vor Arroganz, Hochmut und Einbildung und rät davon ab, sich solche Eigenschaften anzueignen. Und zeige den Menschen nicht hochnäsig die Wange, und schreite nicht unbekümmert auf der Erde umher. Allah liebt niemanden, der eingebildet und prahlerisch ist. Halte das rechte Maß in deinem Gang. Und dämpfe deine Stimme. Die widerlichste unter den Stimmen ist die Stimme der Esel. (Qur´an 31:18-19)

    Der Prophet ( s) sprach über Hochmut wie folgt: „Es geht der nicht ins Paradies ein, wer in seinem Herzen ein Atomgewicht von Hochmut trägt.‚ Da sagte ein Mann: „O Gesandter Allahs, unsereins möchte, dass sein Gewand schön ist und seine Schuhe gut aussehen.‚ Der Prophet erwiderte: „Allah ist schön und liebt die Schönheit. Hochmut bedeutet hingegen, das Recht zu verabscheuen und die Menschen zu verachten.‚ (Muslim. Bd. 1. S. 93. Hadith nr. 91.)


    Über Selbstgefälligkeit und Hochmut sagte der Prophet ( s): “Whoever drags his clothing (on the ground) out of vanity, Allah will not look at him on the Day of Requital.” ( Buchari. Bd. 3. S. 1340. Hadith nr. 3465.)

  • Der Islam verbietet, die Geheimnisse der Menschen zu erspähen, ihre Blößen und Mängel zu bespitzeln, von ihnen übel zu reden oder Mutmaßungen zu machen: O ihr, die ihr glaubt, meidet viel von den Mutmaßungen. Manche Mutmaßung ist Sünde. Spioniert nicht und führt nicht üble Nachrede übereinander. Möchte denn einer von euch das Fleisch seines toten Bruders essen? Es wäre euch doch zuwider. Fürchtet Allah. Allah wendet Sich Gnädig zu und ist Barmherzig. (Qur´an 49:12)
    Der Prophet ( s) sagte: ‚Wisst ihr, was üble Nachrede ist?‚ Sie sagten: „Allah und Sein Gesandter wissen es am besten.‚ Da sagte ihnen der Prophet: „Üble Nachrede ist, wenn du von deinem Bruder etwas sagst, das er nicht mag.‚ Sie sagten: „Wie wäre es, wenn das, was ich von ihm sage, wirklich ist.‚ Der Prophet erklärte: „Wenn es wirklich ist, so hast du die Sünde von übler Nachrede begangen, und wenn es nicht wahr ist, dann ist das eine Verleumdung.‛ (Muslim. Bd. 4. S. 2001. Hadith nr. 2589.)
  • Ebenfalls betrachtet der Islam die heimliche Anhörung von den Reden anderer Menschen als ein Grund für die peinliche Strafe im Jenseits: ‚Wer sich die Rede anderer Menschen wider ihren Willen anhört, dem wird am Tage der Auferstehung geschmolzenes Blei ins Ohr gegossen.‛ (Buchari. Bd. 6. S. 2581. Hadith nr. 6635.)
  • - Der Islam warnt auch davor, Schadenfreude zu zeigen, wenn jemanden ein Unglück trifft. ‚Zeige keine Schadenfreude über ein Unglück, das deinen Bruder heimsucht, sonst heilt ihn Allah und prüft dich hart.‛ (Al-Termedhi. Bd. 4. S. 662. Hadith nr. 2506.)
  • Der Islam ordnet auch an, dass man sich nicht in die Angelegenheiten einmischt, die einen nichts angehen oder nicht betreffen. ‚Ein gutes Zeichen für die Religiosität eines Menschen besteht darin, dass er sich mit dem nicht beschäftigt, was ihn nicht betrifft.‛ ( Ibn Hibban. Bd. 1. S. 466. Hadith nr. 229.)
  • Der Islam verbietet, dass die Menschen untereinander nörgeln, einander beschimpfen, sich verbal oder sonst wie verachten: O ihr, die ihr glaubt, die einen sollen die anderen nicht verhöhnen, vielleicht sind diese eben besser als sie. Auch sollen Frauen andere Frauen nicht verhöhnen, vielleicht sind diese eben besser als sie. Und nörgelt nicht untereinander und gebt einander keine Schimpfnamen. (Qur´an 49:11)
  • Der Islam verbietet die Ungerechtigkeit überhaupt, besonders wenn es sich um einen Richter handelt, denn die Anwendung der islamischen Gesetze liegt nur in den Händen des Richters. Wenn er ungerecht entscheidet, so verfährt er verräterisch gegenüber der Aufgabe, die ihm Allah ( y) auferlegt hat: Diejenigen, die nicht nach dem urteilen, was Allah herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen. (Qur´an 5:44)
    Der Prophet ( s) sagte hierzu: ‚Zwei Richter kommen ins Feuer und einer kommt ins Paradies. Es kommt der Richter ins Paradies, der nach dem Recht urteilt. Ein zweiter kommt ins Feuer, weil er nach dem Unrecht urteilt. Der dritte urteilt durch sein Unwissen, so kommt er ins Feuer.‚ Man fragte: „Und wo ist die Sünde des unwissenden Richters?‚ – „Seine Sünde ist, er sollte kein Richter sein, bis er das nötige Wissen errungen hat.‚ ( Mustadrak. Bd. 4. S. 102. Hadith nr.)
    Der Islam verbietet einem Muslim, dass er als Mann, keine Eifersucht um seine Frau und um seine Angehörigen zeigt und der sich beispielsweise mit der Unzucht seiner Frau zufrieden gibt. So jemand tritt nicht ins Paradies ein, wie der Prophet ( s) sagte: ‚Drei Menschen wird Allah am Tage der Auferstehung nicht ansehen: derjenige, der seinen Eltern widerspenstig ist, die Frau, die sich wie ein Mann verhält und der Hahnrei.‛ (An-Nasa’i. Bd. 5. S. 80. Hahnrei: veraltet für betrogener Ehemann.)
  • Cuckoldry, i.e. the person is not protective of his relatives and turns a blind eye to their promiscuity. The Prophet ( s) sagte: “Allah will not look at three types of people on the Day of Requital: one who is disobedient to his parents, a woman who resembles men, and a cuckold.” (Nasaa`i)
  • Im Islam ist auch verboten, dass die Frauen die Männer nachahmen oder umgekehrt. Ibn Abbas berichtete, dass der Prophet ( s) jene Männer verflucht hat, die die Frauen nachahmen, und jene Frauen verflucht hat, die die Männer nachahmen. (Buchari. Bd. 5. S. 2207. Hadithnr. 5546.)
  • Im Islam ist ebenfalls verboten, dass ein Mensch einen Dienst, den er anderen geleistet hat, übermäßig betont und die anderen immer wieder daran erinnert, dass er ihnen geholfen hat oder einen Gefallen getan hat, usw. Der Prophet warnte vor diesem Verhalten, indem er ( s) sagte: ‚Hütet euch davor, dass ihr andere Menschen, denen ihr geholfen habt, immer wieder an diese Hilfe erinnert. Denn so ein Verhalten vereitelt den Dank an Allah und vertilgt die Belohnung für diese gute Tat.‛ >
    Dann trug er vor: O ihr, die ihr glaubt, vereitelt nicht eure Almosen, indem ihr auf euer Verdienst pocht und Ungemach zufügt. (Qur´an 2:264)
  • Ebenfalls ist es im Islam nicht erlaubt, dass man ein Geschenk zurückverlangt. Der Prophet ( s) verglich dieses Verhalten wie folgt: „Wer sein Geschenk zurückverlangt, ist wie ein Hund, der erbrach und der dann das Erbrochene wieder frisst.‚ ( Buchari. Bd. 2. S. 915. Hadith nr.: 2449.)
  • Der Islam hat auch verboten, zwischen den Menschen Zwietracht zu säen oder Unheil anzurichten. Denjenigen, die so etwas tun, wird eine harte Strafe angedroht, denn sie wollen mit ihren Versuchungen und Verleumdungen die Beziehungen zwischen Menschen verderben und vergiften. Deshalb steht im Qur´an: (And obey not everyone who swears much, and is considered worthless, A slanderer, going about carrying tales.) [68:10-11]
    Und der Prophet ( s) sagte dazu: ‚Kein Versucher geht ins Paradies ein.‛ (Muslim. Bd. 1. S. 101. Hadith nr. 105.)
  • Der Islam verbietet, den schwachen Menschen anzugreifen oder ihm gegenüber frech zu werden. Der Kranke, der Alte, der Behinderte u.a. brauchen eher Hilfe und Zuneigung. Sie gut zu behandeln, ist ein Grund dafür, dass die Gesellschaft in Liebe, Barmherzigkeit und Brüderlichkeit zusammenhält: Und dient Allah und gesellt Ihm nichts bei. Und behandelt die Eltern gut und die Verwandten, die Waisen, die Bedürftigen, den verwandten Beisassen, den fremden Beisassen, den Gefährten an eurer Seite, den Reisenden und das, was eure rechte Hand besitzt. Allah liebt die nicht, die eingebildet und prahlerisch sind. (Qur´an 4:36)
    ‚Einmal hat der Prophet etwas von seinem Diener verlangt. Der Diener hat auf sich lange warten lassen. Als er zurückkam, sagte ihm der Prophet ( s): „Wenn ich die Vergeltung nicht befürchtete, hätte ich dich mit diesem Zahnhölzchen geschlagen.‛ (Musnad Abu Ya’la. Bd. 12. S. 360. Hadith nr. 6928.)
  • Der Islam verbietet, dass man im Testament falsche Information gibt (etwa dass man verschuldet sei), um die Erben um einiges Vermögen zu bringen. Deshalb sagt der Erhabene: ...nach Berücksichtigung eines Testaments, das er gemacht hat, oder einer bestehenden Schuld. Es soll kein Schaden zugefügt werden. (Qur´an 4:12)

Verbotene Speisen, Getränke und Kleidung

Verboten hat der Islam den Wein und alle Drogen, die dieselbe Wirkung haben, sei das zum Trinken, Essen, Spritzen oder Riechen: Der Wein, das Glücksspiel, die Opfersteine und die Lospfeile sind ein Gräuel von Satans Werk. Meidet es, auf dass es euch wohl ergehe. Der Satan will ja durch Wein und Glücksspiel Feindschaft und Hass zwischen euch erregen und euch vom Gedenken Allahs und vom Gebet abbringen. Werdet ihr wohl nun aufhören? (Qur´an 5:90-91)

Damit der Islam jedem den Weg abschneidet, der sich dazu verführen lässt, sein Geld mit Wein und Weinindustrie zu verdienen, auch wenn er ihn selbst nicht trinkt, sagte der Prophet ( s): ‚Verflucht hat Allah den Wein, seinen Tränker, seinen Trinker, seinen Auspresser, den, der sein Pressen verwaltet, seinen Träger, den, zu dem er getragen wird, seinen Verkäufer, seinen Käufer und denjenigen, der seinen Preis verbraucht.‛ (Mustadrak. Bd. 2. S. 37. Hadith nr.: 2235.)

Mit dieser starken Drohung will der Islam den menschlichen Verstand und das menschliche Gemüt gesund halten und alle Elemente beseitigen, welche auf diese beiden wesentlichen Aspekte im menschlichen Wesen schlecht einwirken und ihre Funktionen stark beeinträchtigen. Der Islam will damit verhindern, dass der mit Verstand und Wissen ausgezeichnete Mensch auf die Stufe der Tiere hinabstürzt. Es ist bekannt, dass der Alkoholiker und der Drogensüchtige alles machen kann, was ihm möglich ist, um das nötige Geld in die Hand zu bekommen, mit dem er Wein oder Drogen kaufen kann. Dabei ist ihm egal, ob er Diebstahl, Raub oder Mord begeht. Darüber hinaus kann ihn seine Sucht zu Unternehmungen treiben, die unerdenklich sind, besonders zu sexuellem Missbrauch der ihm verbotenen Frauen usw. Deshalb betrachtet der Islam den Wein und ähnliche Substanzen, die geistige Abwesenheit verursachen, als eine große Gefahr für den Menschen. Der Islam nennt den Wein sogar „Mutter der Sünden“, denn wer seinen Verstand betäubt, kann alles Sündige begehen.

  • Der Islam verbietet den Verzehr vom Fleisch des Verendeten, des Schweins und alles, was der folgende Vers aus dem Qur`an enthält: Verboten ist euch Verendetes, Blut, Schweinefleisch und das, worüber ein anderer als Allah angerufen worden ist, und Ersticktes, Erschlagenes, Gestürztes, Gestoßenes und das, was ein wildes Tier angefressen hat – ausgenommen das, was ihr schlachtet –, und das, was auf Opfersteinen geschlachtet worden ist. Und verboten ist auch, dass ihr mit Pfeilen das Los werft. Das ist Frevel. (Qur´an 5:3)

    Er verbietet auch das Fleisch, über das Allahs Name beim Schlachten vorsätzlich nicht angerufen wird oder worüber ein anderer Name als Allahs angerufen wird: Und esst nicht von dem, worüber Allahs Name nicht ausgesprochen worden ist. Das ist Frevel. (Qur´an 6:121)

    Das Fleisch von Tieren, die eine Klaue, Tatze oder Eckzähne haben, wie Löwen, Tiger, Wölfe usw. und von Vögeln mit Krallen wie Falken und Adler ist im Islam auch verboten.
    Alle essbaren, trinkbaren oder inhalierbaren Substanzen, die dem menschlichen Körper schaden, z.B. Tabak u.a., sind nach dem Islam verboten: Und tötet euch nicht. Allah ist barmherzig zu euch. (Qur´an 4:29)

    Das Tragen von seidener Kleidung oder Goldschmuck ist den muslimischen Männern verboten, für muslimische Frauen aber erlaubt. In einem prophetischen Hadith wurde das bestimmt: „Erlaubt ist das Tragen von Seide und Gold für die Frauen meiner Gemeinde, und das ist den Männer aber verboten.‚ (Musnad Ahmad. Bd. 4. S. 407. Hadith nr. 19662.)