Sozialwesen im Islam

Der Islam etablierte feste soziale Ordnungen, die Rechte und Pflichten der einzelnen Personen bestimmen, damit die Gesellschaft redlich leben kann. Unter diesen Rechten und Pflichten gibt es spezielle und allgemeine Rechte und Pflichten. Die speziellen Rechte und Pflichten, die Allah ( y) bestimmt hat, sind z.B.:

Das Recht des Machthabers gegenüber den Bürgern

  • Dieses Recht besteht im Zuhören und Gehorchen in allen Dingen, außer in dem, was Allah ( y) verboten hat. Denn der Gehorsam gegenüber ihm ist ein Teil des Gehorsams gegenüber Allah ( y), der im Qur`an sagt: O ihr, die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Zuständigen unter euch. (Qur´an 4:59)
  • Auch müssen Muslime dem Herrscher Ratschlag in guter und höflicher Art und Weise geben, ohne ihn zu betrügen. Das kann dadurch erreicht werden, dass man ihn an das erinnert, was ihm und seinem Volk nützt, was das Volk braucht usw. Allah ( y) befah Moses und Aaron, dem Pharao Gutes zu sagen: Geht zu Pharao, er zeigt ja ein Übermaß an Frevel. So sprecht zu ihm in sanfter Rede, vielleicht bedenkt er es, oder er fürchtet sich. (Qur´an 20:43-44)

    Der Prophet ( s) sagte selbst: ‚Religion besteht im Ratgeben.‛ Da fragten die Gefährten: ‚Weswegen soll man Ratschlag geben, o Gesandter Allahs?‛ Da sagte er: ‚Wegen Allah, Seines Buches, Seines Gesandten, wegen der Machthaber der Muslime und wegen aller Muslime.‛ (Muslim. Bd. 1. S. 74. Hadithnr. 55.)

  • Den Herrscher muss man in Zeiten der Bedrängnis und in Not unterstützen, ihn nicht bekämpfen oder im Stich lassen, auch wenn man nicht zu den Menschen gehört, die diesen Herrscher gewählt haben. Denn dazu sagte der Prophet ( s) : ‚Wenn euer Staatsgebilde einheitlich ist, unter einem Machthaber in Gehorsam steht und einer kommt, der Ungehorsam zeigt und euch auseinander bringen will, den müsst ihr töten.‛ (Muslim. Bd. 3. S. 1480. Hadithnr. 1852).

Rechte der Bürger gegenüber dem Herrscher

    Die Rechte der Bürger gegenüber dem Herrscher lassen sich in fünf Punkten zusammenfassen:

  • Der Herrscher muss die Bürger in Gerechtigkeit so regieren, dass er jedem Bürger sein Recht zukommen lässt. Er muss auch bei Verteilung der Aufgaben und beim Richten zwischen ihnen gerecht sein. Er darf keine gesellschaftliche Gruppe anderen Gruppen vorziehen, weil der Prophet sagte: ‚Am liebsten und am nächsten zu Allah steht am Tage der Auferstehung der gerechte Herrscher, und am verhassten zu Allah steht am Tage der Auferstehung der ungerechte Herrscher, der die schlimmste Pein leiden muss.‛ (Al-Termedhi. Bd. 3. S. 617. Hadithnr. 1329.)
  • Er darf seine Bürger nicht betrügen: ‚Kein Herrscher betrügt sein Volk, das Allah ihm zur Führung anvertraut, ohne dass Allah ihm den Zugang ins Paradies verbietet.‛ (Muslim. Bd. 1. S. 125. Hadithnr. 142.)
  • Er muss sich von seinen Bürgern in den politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten beraten lassen.
    Die Beratung besteht in den Angelegenheiten, die von der Überlieferung nicht im Einzelnen behandelt wurden. Bei den klaren Entscheidungen, die Allah ( y) der Erhabene getroffen hat, gibt es keine Beratung. Darin sind alle Muslime einig, Herrscher wie Volk. Das Volk muss die Chance und die Freiheit dazu haben, sich zu den Fragen zu äußern, die seine Interessen betreffen. Der Herrscher muss diese Ansichten annehmen, wenn er sie zutreffend und richtig findet. Der Qur`an betont das Prinzip der Beratung, indem er von Muhammad ( s) und seinen Anhängern sagt: Es ist um Allahs Barmherzigkeit willen, dass du ihnen gegenüber umgänglich warst. Wärst du grob und hartherzig gewesen, wären sie rings um dich fortgelaufen. So verzeihe ihnen und bitte für sie um Vergebung und ziehe sie zu Rate in den Angelegenheiten. (Qur´an 2:159)

    Der Gesandte Allahs hat bei der Schlacht von Badr die Muslime zu Rate gezogen, als er die Truppen an einem Ort stationieren wollte, der entfernt von den Wasserquellen lag. Ein Gefährte fragte ihn: „Gesandter Allahs, ist das ein Ort, den Allah ( y) für dich gewählt hat oder ist es die Kriegstaktik, die entscheidet?“ – „Es ist die Kriegstaktik,“ sagte der Prophet. So gab der Gefährte seinen Rat: „Wir sollen uns jenseits der Wasserquellen stationieren, damit wir zum Wasser näher kommen und unseren Feind davon fernhalten.“ Der Prophet fand diese Idee passend und setzte sie in die Tat um.

  • Er muss das Gesetz Allahs als Ausgang und Quelle seiner Regierung nehmen. Das islamische Gesetz muss die Verfassung sein, nach welcher der Herrscher sein Volk regiert. Da gibt es keinen Raum für persönliche Erwägungen oder eigene Neigungen, es gibt keinen Raum für spontane Entscheidungen, die richtig oder falsch sein können. Es gibt nur Allahs Gesetz. Der zweite Kalif, Omar ( d), sagte eines Tages zu Abu Mariam As-Saluly, dem Mörder von Zaid Ibn Al-Khattab, dem Bruder Omars: „Bei Allah ( y), ich habe dich nicht lieb und werde es nicht tun, bis die Erde das Blut liebt.“ Darauf sagte Abu Mariam: „Wird das mich an etwas von meinem Recht verhindern?“ – „Nein“, sagte Omar. Da sagte Abu Mariam: „Das macht mir also nichts, wegen der Liebe sind nur Frauen traurig.“
  • Der Herrscher darf sich von seinem Volk nicht fernhalten und sich hinter geschlossenen Türen verstecken, so dass das Volk keinen Zugang zu ihm findet. Er darf auch im Umgang mit den Bürgern nicht übermütig oder hochnäsig sein. Er darf keine Vermittler zwischen sich und dem Volk einsetzen, die nur denjenigen zu ihm zulassen, den sie wollen und demjenigen den Weg versperren, der ihnen nicht gefällt. Der Prophet warnte vor so einem Verhalten, indem er sagte: ‚Wer etwas von der Herrschaft über die Muslime übernimmt und sich dann von ihnen zurückzieht, so dass er ihrer Not, ihrem Bedürfnis, ihrer Bedürftigkeit und ihrer Armut nicht entgegenwirkt, von ihm wird Sich Allah am Tage der Auferstehung von ihm zurückziehen und seiner Not, seinem Bedürfnis, seiner Armut und seiner Bedürftigkeit nicht entgegenwirken.‛ (Sahih Al-Gami Al-Saghir. Hadithnr. 6595)
  • Er muss Gnade und Barmherzigkeit gegenüber seinem Volk zeigen. Er darf seinen Untertanen keine schweren Belastungen auferlegen, die sie nicht aushalten können, oder sie in Lebensbedrängnisse treiben. Der Prophet verwünschte solche Herrscher, für die Guten aber bat er um Segen: ‚O Allah, wer etwas von der Herrschaft über meine Gemeinde übernimmt und ihr schwere Last aufbürdet, so dass meine Gemeinde dadurch nur mit Mühe rauskommt, so bürde ihm eine schwere Last auf, und wer mit meiner Gemeinde in Milde umgeht, so sei ihm mild.‛ (Muslim. Bd. 3. S. 1458. Hadithnr. 1828.)

    Die ersten muslimischen Herrscher erkannten die gefährliche Verantwortung, die die Herrschaft mit sich bringt. Omar Ibn Al-Khattab ( d) sagte in diesem Zusammenhang: „Bei Allah ( y), wenn ein Maultier im Irak stolpert, so befürchte ich, dass mich Allah ( y) danach fragen würde, warum ich ihm den Weg nicht ebnete.‚

    Der muslimische Herrscher muss sich bemühen, um die schönen Eigenschaften zu gewinnen, die einmal Al-Hassan AlBasry zum Ausdruck brachte, als er einen Brief an Omar Ibn Abdel-Aziz schickte, in dem steht: „Wisse, o Emir der Gläubigen, dass Allah ( y) den gerechten Herrscher zu einer geraden Stütze macht, die alles Schiefe zurechtrückt; er macht ihn zum Ziel eines jeden Verlegenen, zum Richtigsteller von allem Verdorbenen, zum Bestärker alles Schwachen, zum Wiederhersteller der Gerechtigkeit für jeden, der Unrecht leidet, und zum Ort der Zuflucht für jeden Besorgten. Der gerechte Herrscher, o Emir der Gläubigen, ist wie ein milder Hirte, der seine Kamele zu den besten Weiden führt, sie von den Gefahrstellen wegtreibt, vor den Raubtieren, vor Kälte und Hitze schützt. Der gerechte Herrscher, o Emir der Gläubigen, ist wie ein liebevoller Vater, der seine Kinder versorgt, sie belehrt, bis sie groß sind, der für sie arbeitet, solange er am Leben ist, und für sie spart, damit sie nach seinem Tod würdig leben können. Der gerechte Herrscher, o Emir der Gläubigen, ist wie eine Mutter, die ihrem Kind gegenüber gnädig ist, die es unter widrigen Umständen ausgetragen und unter widrigen Umständen geboren hat. Sie zieht es groß, verbringt die Nacht wach, wenn es wach bleibt, wird still, wenn es still wird, sie stillt es einige Zeit und entwöhnt es einige Zeit, sie wird froh, wenn es gesund ist, und wird betrübt, wenn es eine Klage hat.

    Der gerechte Herrscher, o Emir der Gläubigen, ist wie ein Vormund der Waisen und wie ein Schatzmeister der Bedürftigen, der die kleinen von ihnen aufzieht und die großen finanziert. Er ist wie das Herz zwischen den inneren Organen, die gut werden, wenn es gut bleibt, und die verderben, wenn es verdorben ist. Der gerechte Herrscher ist wie ein Zwischenhändler zwischen Allah ( y) und Seinen Dienern, er hört Allahs ( y) Worte und lässt sie diese hören, er sieht Allah ( y) und lässt sie Ihn sehen, er gehorcht Allah ( y) und lässt sie Ihm gehorchen. O Emir der Gläubigen, sei im Umgang mit dem, was Allah ( y) dir anvertraute, nicht wie ein Sklave, dessen Herr ihm Aufsicht über sein Vermögen und seine Kinder anvertraut hat, der aber das Vermögen verschwendet und die Kinder verjagt

    Wisse, Emir der Gläubigen, dass Allah ( y) die gesetzlichen Bestrafungen bestimmt hat, damit er die Menschen von Schandund Freveltaten abschreckt; wie wäre es, wenn derjenige diese Taten beginge, dem die Bestrafung dafür anvertraut wird? Allah ( y) hat die Vergeltung zu einem Teil des Gottesdienstes gemacht, wie wäre es, wenn derjenige die Menschen tötet, dem die Vergeltung für ihr Blut anvertraut wird?


    Gedenke, o Emir der Gläubigen, des Todes und dessen, was nach ihm kommt. Da hast du wenig Anhänger und Unterstützer gegen ihn. Vermehre deinen Reisevorrat für die Begegnung mit dem Tod und für den Tag des großen Schreckens.

    Wisse, Emir der Gläubigen, dass für dich eine andere Stelle bestimmt wurde, als deine heutige. An jener Stelle wirst du lange verweilen, lange liegen; da lassen dich deine Geliebten und verlassen dich in der Tiefe dieser Stelle, da bist du alleine, einzeln. Nimm deinen Vorrat, der dich an dieser Stelle begleitet. An jenem Tag flieht einer vor seinem Bruder, seiner Mutter, seinem Vater, seiner Gefährtin und seinen Söhnen. (Qur´an 80:34-36)

    Gedenke dessen, Wenn das, was in den Gräbern ist, aufgewühlt wird und das, was im Innern der Menschen ist, im Ergebnis erfasst wird. (Qur´an 100:10-11)
    Da werden die Geheimnisse verraten, da lässt das Buch Weder die kleinste noch die größte (Sünde), ohne sie zu erfassen. (Qur´an 18:49)

    Jetzt hast du, o Emir der Gläubigen, eine Frist, bevor der Moment des Todes kommt und die Arbeit abgebrochen wird. Richte, o Emir der Gläubigen, zwischen Allahs Knechten nicht mit dem Gesetz der Unwissenden und führe sie nicht auf dem Wege der Ungerechten. Lasse die Hochmütigen nicht auf die Schwachen los, denn sie beachten einem Gläubigen gegenüber weder Verwandtschaft noch Schutzbund, sonst kommst du mit deinen Sünden und mit den Sünden anderer, mit deinen Lasten und den Lasten anderer vor Allah ( y). Lasse dich nicht durch jene irreführen, die gerade das genießen, in dem dein Elend besteht, die sich nun damit appetitlich beköstigen, was deine Beköstigungen im Jenseits vernichtet. Schaue nicht auf deine Macht heute, sondern schaue auf sie morgen, wenn du mit den Seilen des Todes gefesselt wirst, wenn du vor Allah ( y) und in Anwesenheit der Engel, Propheten, Gesandten stehst: Die Gesichter werden sich demütig senken vor dem Lebendigen, dem Beständigen. (Qur´an 20:111)

  • O Emir der Gläubigen, auch wenn ich mit meiner hiesigen Ermahnung den Stand der Einsichtigen, die vor uns lebten, nicht erreichen konnte, so habe ich es an nichts fehlen lassen in der Liebe zu dir und darin, dir aufrichtigen Rat zu geben. Betrachte meinen Brief zu dir als einen Akt des Mediziners, der seinen Lieben verhasste Medikamente verabreicht, weil er darin Hoffnung auf seine Genesung und Besserung hegt. Friede und Gnade Allahs seien auf euch.“

Rechte der Eltern:

  • Die Rechte der Eltern bestehen darin, dass man den Eltern gehorcht, solange sie einem nicht befehlen, eine Sünde zu begehen. Man soll sie mit Güte und Gnade behandeln, ihren Forderungen und Bedürfnissen, wie Essen, Trinken, Kleidung, Wohnung usw. in Selbstlosigkeit und Großzügigkeit entgegenkommen. Man muss den Eltern gegenüber im Reden unterwürfig sein und darf sich nicht hochmütig verhalten. Man muss auch in ihrem Dienst Geduld zeigen und auf ihre Gefühle und Empfindungen in Rücksicht nehmen. Man muss jeden Grund ihres Ärgers beseitigen bzw. vermeiden. Und dein Herr hat bestimmt, dass ihr nur Ihm dienen sollt, und dass man die Eltern gut behandeln soll. Wenn eines von ihnen oder beide bei dir ein hohes Alter erreichen, sag nicht zu ihnen “Pfui!’, und fahre sie nicht an, sondern sprich zu ihnen ehrerbietige Worte. Und senke für sie aus Barmherzigkeit den Flügel der Untergebenheit und sag: “Mein Herr, erbarme Dich ihrer, wie sie mich aufgezogen haben, als ich klein war.’ (Qur´an 17:23-25)
  • Der Islam betrachtet die Widerspenstigkeit gegenüber den Eltern als eine der größten Sünden. Abdullah Ibn Omar berichtet, dass ein arabischer Beduine den Propheten ( s) einmal fragte: „Was sind die größten Sünden?‚ Der Prophet antwortete: „Allah andere Götter beizugesellen.‚ –„Was noch?‚ – „Die Widerspenstigkeit gegenüber den Eltern.‚ – „Und was noch?‚ – „Der Unheil bringende Eid.‚ – „Was ist ein Unheil bringender Eid?‚ – „Das ist der Eid, den man lügend schwört, um sich fremden Vermögens zu bemächtigen.‚ (Buchari. Bd. 6. S. 2535. Hadithnr. 6522.)
  • Um die wichtige Stellung der Eltern im Islam zu zeigen, sagt der Gesandte Allahs ( s): „Das Wohlgefallen der Eltern führt zu Allahs Wohlgefallen an dem Kind und der Zorn der Eltern führt zu Allahs Zorn auf es.‚ (Ibn Hibban. Bd. 2. S. 172. Hadithnr. 429.)
  • Diese Rechte werden den Eltern selbst dann zuteil, wenn sie Nichtmuslime sind. Asmaa’ bint Abi Bakr (Wohlgefallen Allahs auf ihnen beiden) erzählt uns: „Meine Mutter ist zu mir gekommen, als sie noch Polytheistin war. Da fragte ich den Gesandten Allahs ( s) “Meine Mutter möchte zu mir. Soll ich die Verbindung zu meiner Mutter pflegen?’ Da sagte er: “Ja, pflege die Verbindung zu deiner Mutter!’‚ (Buchari. Bd. 2. S. 924. Hadithnr.: 2477.)
  • Die Mutter wird dem Vater in der guten Behandlung, in der liebevollen Fürsorge, in der sympathischen Zuneigung in der Verbindung und im Mitgefühl vorgezogen. Abu Huraira berichtet, dass ein Mann den Propheten ( s) gefragt hat: „O Gesandter Allahs, wer verdient meine beste Begleitung?‚ Der Prophet antwortete: „Deine Mutter.‚ Der Mann fragte wieder: „Und wer noch?‚ Der Prophet sagte: „Deine Mutter.‚ Und zum dritten Mal fragte der Mann: „Und wer noch?‚ Und der Prophet sagte: „Deine Mutter.‚ Zum vierten Mal sagt der Prophet aber: „Dein Vater und die nächsten Verwandten der Reihe nach.‚ (Muslim. Bd. 4. S. 1974. Hadithnr. 2548.)


  • So sagte der Prophet der Mutter drei Rechte im Vergleich zu einem Recht für den Vater zu, weil die Mutter viele Schwierigkeiten und viele Mühen erträgt, die der Vater nicht aushalten muss. Der Qur`an beschreibt diese Mühe der Mutter, indem er sagt: Und Wir haben den Menschen aufgetragen, seine Eltern gut zu behandeln. Seine Mutter hat ihn unter widrigen Umständen getragen und unter widrigen Umständen geboren. (Qur´an 46:15)
  • Schwangerschaft, Entbindung und Stillen sind die Aufgaben, welche die Mutter alleine erfüllt und beim Erziehen spielt sie auch noch die entscheidende Rolle.

Rechte des Ehemannes gegenüber seiner Frau

    Diese Rechte werden im Folgenden zusammengefasst:

  • Eine Art Vormundschaft, die der Islam regelt, um die Leitung des Hauses reibungslos zu garantieren. Der Qur`an bestimmt dieses Recht wie folgt: Die Männer haben Vollmacht und Verantwortung gegenüber den Frauen, weil Allah die einen vor den anderen bevorzugt hat und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) ausgeben. (Qur´an 4:34)
    Der Grund dieser Vollmacht besteht auch darin, dass die Männer sich mit den Geschehenissen eher mit ihrem Verstand befassen, die Frauen im Gegensatz dazu meistens mit ihren Emotionen. Das bedeutet aber nicht, dass der Mann seine Frau in den gemeinsamen Angelegenheiten des Ehelebens nicht zu Rate zieht.
  • Sie muss ihm gehorchen und seine Befehle ausführen, solange sie keine Sünden zur Folge haben. ’Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) Mütter der Gläubigen fragte den Propheten ( s): ‚Wer hat das größte Recht gegenüber der Frau?‚ Er antwortete: „Ihr Mann.‚ – „Und wer hat das größte Recht gegenüber dem Mann?‚, fragte sie wieder. „Seine Mutter‚, war die Antwort.‛ (Mustadrak. Bd. 4. S. 167. Hadithnr.: 7244.)
  • Sie soll sich nicht weigern, wenn er mit ihr schlafen will. Der Prophet sagt: ‚Wenn ein Mann seine Frau zum Bett ruft und sie nicht kommt, so verfluchen sie die Engel bis zum nächsten Morgen, solange ihr Mann auf sie zornig ist.‛ (Muslim Bd. 2. S. 1060. Hadithnr. 1436)
  • Sie darf ihn nicht mit Dingen belasten, die er nicht schaffen kann. Sie soll auch von ihm nichts verlangen, das über seinen Fähigkeiten steht. Sie muss für seine Zufriedenheit und Freude sorgen und seine Forderungen realisieren. Der Prophet ( s) sagt: „Wenn ich jemandem befehlen dürfte, sich vor jemand anderem niederzuwerfen, so hätte ich der Frau befohlen, sich vor ihrem Mann niederzuwerfen.‚ (Al-Termedhi. Bd. 3. S. 465. Hadithnr. 1159.)
  • Sie muss sein Vermögen, seine Kinder und seine Ehre treu bewahren. Der Prophet beschreibt die beste Frau, indem er ( s) sagt: „Die beste Ehefrau ist diejenige, die dich erfreut, wenn du sie siehst; die dir gehorcht, wenn du ihr befiehlst und die dich in deiner Ehre und in deinem Vermögen bewahrt, wenn du abwesend bist.‚
    Dann rezitierte der Prophet den oben erwähnten Vers Die Männer haben Vollmacht und Verantwortung gegenüber den Frauen, weil Allah die einen vor den anderen bevorzugt hat und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) ausgeben. (Qur´an 4:34)
  • Die ersten Muslime bzw. Musliminnen haben diese islamischen Vorschriften immer beachtet. So hat Âuf bint Mihlem Aschaibani ihrer Tochter folgende Ratschläge gegeben, als sie geheiratet hat: „O meine Tochter, du hast dein Haus, in dem du aufgewachsen bist, und dein Nest, in dem du liefst, zu einem Mann verlassen, den du nicht kennst und zu einem Gefährten, mit dem du nicht vertraut bist. Sei ihm eine Sklavin, damit er dir ein Diener wird. Behalte nach mir zehn Ratschläge, die für dich ein Schatz sein können: (Ibn Madscha. Bd. 1. S. 594. Hadithnr.: 1851.)
    • Der erste und der zweite:

      Sei ihm mit Überzeugung unterwürfig und gehorche ihm mit Zuhören.
    • Der dritte und der vierte:

      Überprüfe die Stellen, auf die seine Augen und seine Nase fallen, so muss er von dir nur Schönes sehen und besten Geruch wahrnehmen.
    • Der fünfte und der sechste:

      Merke die Zeiten seines Essens und die seines Schlafens. Denn Hunger wirkt wie Feuer und Schlafstörung ärgert.
    • Der siebente und der achte:

      Sorge für sein Vermögen und für die Kontrolle seiner Gefolge und Anhänger. Denn die Sorge für sein Vermögen entstammt der guten Einschätzung und die Kontrolle der Anhänger gehört zur guten Verwaltung.
    • Der neunte und der zehnte Ratschlag:

      Zeige keinen Ungehorsam gegenüber einem Befehl von ihm und verrate kein Geheimnis von ihm. Denn Ungehorsam reizt ihn zum Zorn und das Verraten von Geheimnissen macht ihn treulos. „Zuletzt möchte ich dich davor warnen, froh zu sein, wenn er betrübt ist, oder traurig zu sein, wenn er froh ist.‚

Rechte der Ehefrau gegenüber ihrem Mann

    Diese Rechte kann man folgendermaßen zusammenfassen:

  • Das Brautgeld ist ein Recht der Ehefrau, ohne das der Ehevertrag nicht geschlossen werden kann. Dieses Recht entfällt nicht, selbst wenn die Frau darauf verzichtet. Nur nach dem Abschluss des Ehevertrags kann sie diese Mitgift zurückgeben, wenn sie will. Mitgift ist also eine Bedingung, ohne die der Heiratsvertrag nicht geschlossen werden kann. Allah ( y) hat dieses Recht bestimmt, so können die Menschen dabei nichts ändern: Und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Geschenk. Wenn sie euch freiwillig etwas davon überlassen, so könnt ihr es verbrauchen, und es wird euch zur Freude und zum Wohl sein. (Qur´an 4:4)
  • Gerechtigkeit und Gleichheit in der Behandlung der Ehefrauen, wenn man zwei oder mehr Frauen hat. Der Ehemann muss dabei gerecht sein in den Angelegenheiten des Haushalts, in den Wohnverhältnissen und in der Übernachtung bei den Frauen. Der Prophet ( s) sagt dazu: ‚Wer zwei Ehefrauen hat, von denen er sich einer Frau mehr zuwendet als der anderen, der kommt am Tage der Auferstehung mit einer schiefen Hälfte.‛ (Abu Dawuud. Bd. 2. S. 242. Hadithnr. 2133.)
  • Standesgemäßer Unterhalt für sie und für ihre Kinder ist die Aufgabe des Ehemanns. So muss er die entsprechende Wohnung vorbereiten, die Lebensbedürfnisse wie Essen, Trinken, Bekleidung usw. besorgen, seiner Ehefrau das Geld geben, das sie braucht, und das im Rahmen seiner finanziellen Fähigkeiten bleibt. Der Qur`an regelt das wie folgt: Der Wohlhabende soll entsprechend seinem Vermögen die Aufwendungen gestalten. Und wem der Unterhalt bemessen zugeteilt wurde, der soll von dem ausgeben, was Allah ihm hat zukommen lassen. Allah fordert von einem nur das, was Er ihm hat zukommen lassen. (Qur´an 65:7)

    Um bei Muslimen das Interesse für diese Ausgaben zu wecken, macht der Islam sie zu Almosen, für die man von Allah ( y) gut belohnt wird. Der Prophet ( s) weist Sa’d Ibn Abi Waqqas an: ‚...und alles, was du von deinem Vermögen ausgibst, wird dir als Almosen angerechnet, sogar der Bissen vom Essen, den du in den Mund deiner Frau führst.‛ (Buchari. Bd. 3. S. 1006. Hadithnr.: 2591.)


    Wenn der Ehemann seinen finanziellen Verpflichtungen nicht entsprechend nachkommt, darf seine Frau von seinem Geld nehmen. Hind bint Otba, die Frau von Abu Sufiyan, sagte dem Propheten eines Tages: ‚Abu Sufiyan ist ein geiziger Mann und er gibt mir wenig Geld, das meine Bedürfnisse und die meiner Kinder nicht erfüllt. Deswegen nehme ich manchmal heimlich mehr von seinem Geld, ohne dass er davon weiß.‚ Der Prophet sagte ihr: „Nehme in geziemender Weise, was dir und deinen Kindern genügt.‛ (Buchari. Bd. 5. S. 2052. Hadithnr.: 5049.)

  • Der Ehemann muss bei seiner Frau übernachten und ihr die eheliche Gesellschaft leisten. Das gehört zu den wichtigsten Aufgaben, zu deren Erfüllung der Islam den Ehemann auffordert. Denn die Frau braucht ein liebendes Herz, einen Mann, der sie liebkost und kuschelt, der ihre Begierde nach Sex stillt, damit sie keine verbotenen Wege dazu sucht. Der Prophet fragte einmal Dschabir: ‚Hast du geheiratet?‚–„Ja‚, sagte Dschabir. „Jungfrau oder defloriert (Thaieb)?‚64 – „Eine deflorierte Frau.‚ Der Prophet aber sagte: „Warum keine Jungfrau, so dass ihr beide miteinander spielt und spaßt.‛ (Buchari Bd. 5. S. 2347. Hadithnr. 6024.)
  • Er darf ihre Geheimnisse, ihre körperlichen oder moralischen Mängel nicht verraten. Was sie ihm von sich oder ihrer Familie erzählt, wird auch geheim gehalten. Besonders ihre gemeinsame eheliche Beziehung wird strengstens geheim gehalten. Denn der Prophet sagt: ‚Unter den Menschen, die am Jüngsten Tag bei Allah schlechtesten Rang bekommen, ist ein Mann, der zu seiner Frau eingeht und sie zu ihm eingeht, dann geht er ihr Geheimnis verraten.‛ (Muslim. Bd. 2. S. 1060. Hadithnr. 1437.)
  • Der Ehemann muss seine Frau in guter Weise behandeln und mit ihr auf freundliche Art leben. Er muss sie besonders in den Angelegenheiten zu Rate ziehen, die ihr Leben selbst betreffen. Er darf nicht willkürlich über die familiären Angelegenheiten entscheiden. Der Ehemann muss seiner Frau Zufriedenheit, innere Ruhe und Freude bereiten, indem er seine wahrhaftige Liebe durch Spaßmachen, Kuscheln und Zuneigung zeigt. Der Prophet ( s) sagt: ‚Die besten Gläubigen sind diejenigen, die sich am besten moralisch verhalten. Und die besten unter euch sind diejenigen, die ihre Frauen am besten behandeln.‛ (Ibn Hibban. Bd. 9. S. 483. Hadithnr. 4176.)
  • Er muss gegenüber ihren Verletzungen und Kränkungen Geduld zeigen, ihre Lapsus linguale, Ausgleitungen und dergleichen verzeihen und ihre Fehler nicht nachtragen. Der Prophet ( s) sagte: ‚Der Gläubige darf keine Gläubige hassen, wenn er bei ihr eine Eigenschaft hasst, wird er eine andere finden, die liebenswert ist.‛ (Muslim. Bd. 2. S. 1091. Hadithnr. 1469.)
  • Er muss ihre Religion bewahren, auf sie eifersüchtig sein und sie nicht zu den Stellen führen, an denen sie religiös verderben würde, oder an denen Übles ihr schaden könnte: O ihr, die ihr glaubt, hütet euch selbst und eure Angehörigen vor einem Feuer, dessen Brennstoff Menschen und Steine sind. (Qur´an 66:6)
  • Ihr eigenes Geld muss er bewahren. Er darf davon nichts nehmen, solange sie es nicht bewilligt. Auch darf er darin nicht willkürlich verfahren, sondern er kann das nur nach ihrer Erlaubnis und mit ihrem Wissen tun: Und verzehrt nicht untereinander euer Vermögen durch Betrug. (Qur´an 2:188)
  • Der Prophet ( s) sagte: ‚Das Vermögen eines Muslims ist niemandem erlaubt. Außer mit dessen Einwilligung.‛ (Al-Jamie Al-Saghier, Hadithnr. 7662)

Rechte der Verwandten

  • Verwandte sind die Angehörigen einer Familie. Der Islam fördert und fordert es, die Verbindungen und Beziehungen mit ihnen zu pflegen. Das kann man u.a. durch finanzielle Unterstützung erreichen, wenn man reich ist. So kann man ihre Bedürfnisse entweder durch die Pflicht- oder durch die freiwillige Almosengabe erfüllen. Nicht nur materiell, sondern auch moralisch kann man sie dadurch unterstützen, dass man nach ihrem Wohlergehen, nach ihren Lebensverhältnissen fragt, Mitleid, Teilnahme und Sympathie mit ihnen zeigt. Denn Allah ( y) sagt: Und fürchtet Allah, in Dessen Namen ihr einander bittet, und achtet die Verwandtschaftsbande. (Qur´an 4:1)
  • Der Islam verlangt von dem Muslim, die Verbindungen mit den Verwandten zu pflegen, auch wenn diese Verwandten so schlecht sind, dass sie sich für diese Verbindungen nicht interessieren. Er muss die Beziehungen zu ihnen möglichst aufrechterhalten, auch wenn seine Verwandten sich von ihm distanzieren, er muss mit ihnen gerecht bleiben, auch wenn sie ih ungerecht behandeln. Er muss ihnen verzeihen, auch wenn sie ihm nicht verzeihen. Der Prophet ( s) sagt dazu: „Nicht derjenige gilt als Pfleger der Verwandtschaftsbande, der mit seinen Verwandten genau das tut, was sie mit ihm an Gutem tun, sondern es ist derjenige, wer die Verwandtschaftsbande pflegt, auch wenn seine Verwandten das nicht tun.‚ (Buchari. Bd. 5. S. 2233. Hadithnr.: 5645.)
  • Der Islam warnt strengstens davor, die Bande der Verwandtschaft zu zerschneiden und mit den Angehörigen zu brechen und hält das für eine der größten Sünden. Der Prophet ( s) sagt: „Als Allah der Erhabene den Schöpfungsprozess vollendet hatte, erhob sich die Gebärmutter (Rahem) und sagte: "Hier ist diejenige, die bei Dir gegen Zerschneidung der Verwandtschaftsbande Zuflucht sucht.‚ Allah sagte darauf zur Gebärmutter (Rahem): 71 „Stellt dich nicht zufrieden, dass derjenige, der die Verbindung mit dir pflegt, mit Mir Verbindung haben wird, und dass derjenige, der deine Bande zerschneidet, Ich mit ihm auch die Bande zerschneide?‚ Sie sagte: „Doch.‚ Und Allah sagte: „Das mache Ich für dich.‚ Abu Huraira rezitierte nachdem er diesen Hadith überlieferte, den folgenden Vers aus dem Qur`an: Ob ihr wohl, wenn ihr euch abkehrt, auf der Erde Unheil stiftet und die Verwandtschaftsbande zerreißt? (Qur´an 47:22)

Rechte der Kinder

    Die Rechte der Kinder umfassen folgendes:

  • Ihr Leben zu schützen, Interesse für ihre Angelegenheiten und Sorge um sie zu zeigen, ihre Bedürfnisse wie Essen, Trinken, Wohnung und Kleidung zu decken. Der Prophet ( s) sagt: ‚Es genügt einem die Sünde, wenn er seine Angehörigen verloren gehen lässt.‛ (Mustadrak. Bd. 4. S. 545. Hadith nr. 8526.)
  • Man muss sie mit guten Namen benennen, denn der Prophet ( s) sagt: ‚Ihr werdet am jüngsten Tag mit euren Namen und den Namen eurer Väter gerufen, so wählt euch gute Namen.‛ (Ibn Hibban. Bd. 13. S. 135. Hadith nr. 5818.)
  • Man muss ihnen die guten Eigenschaften und hohe Tugend beibringen wie Ehrlichkeit, Schamhaftigkeit, Hochachtung der Älteren, Wahrhaftigkeit, Gehorsam gegenüber den Eltern usw. Man muss sie von den schlechten Eigenschaften wie Lüge, Betrug, Verrat, Diebstahl und Widerspenstigkeit gegenüber den Eltern fernhalten und sie davor warnen. Der Prophet ( s) sagt: ‚Behandelt eure Kinder ehrenhaft und gönnt ihnen gute Erziehung.‛ (Ibn Madscha. Bd. 2. S. 1211. Hadith nr. 3671.)
  • Man muss den Kindern auch gutes Wissen, rechtschaffene Erziehung und gütige Gesellschaft ermöglichen, denn der Gesandte Allahs ( s) sagt: ‚Ihr alle seid Hirten und ihr alle werdet nach eurer Herde gefragt. Der Herrscher ist ein Hirte und wird nach seiner Herde gefragt, der Mann ist der Hirte seiner Familie und er wird nach seiner Herde gefragt, die Frau ist im Haus ihres Mannes eine Hirtin und sie wird nach ihrer Herde gefragt und der Diener ist im Haus seines Herrn ein Hirte und er wird nach seiner Herde gefragt.‛ (Buchari. Bd. 2. S. 902. Hadith nr. 2419.)
  • Man muss für die Unversehrtheit der eigenen Kinder sorgen. Deswegen darf man ihnen nichts Böses wünschen oder Allah ( s) gegen sie anrufen. Der Prophet sagt dazu: ‚Ruft Allah gegen euch selbst, gegen eure Kinder, Diener oder gegen euer Vermögen nicht an. Vielleicht trifft eure Verwünschung auf eine Stunde der Erfüllung von Allah, dann macht Er, was ihr an Böses wünscht.‛ ( Abu Dawuud. Bd. 2. S. 88. Hadith nr. 1532.)
  • Man muss auch zwischen den eigenen Kindern gerecht sein, so dass keines dem anderen beim Beschenken oder in der Zuneigung bevorzugt wird. Alle müssen gnadevoll behandelt werden. Eine Diskriminierung in dieser Hinsicht führt zu Hass, Groll und Feindschaft zwischen den Geschwistern. An-Nu’man Ibn Baschier erzählt uns diesen Vorfall: „Mein Vater wollte mir etwas von seiner Habe schenken. Da sagte meine Mutter: “Ich bin damit nicht zufrieden, bis der Gesandte Allahs dieses Geschenk bewilligt.’ Da begab sich mein Vater zum Propheten und wollte ihn zum Zeugen für dieses Geschenk machen. Der Prophet fragte ihn aber: “Hast du dasselbe für all deine Kinder gemacht?’ Mein Vater antwortete: “Nein.’ Da sagte der Prophet: “Fürchtet Allah beim Umgang mit euren Kindern und seid gerecht zwischen ihnen.’ So nahm mein Vater sein Geschenk zurück.‛ (Muslim. Bd. 3. S. 1242. Hadithnr. 1623.)

Rechte der Nachbarn

  • Der Islam ordnet an, dass man seinen Nachbarn im weiten Sinne gütig behandelt, denn Allah ( y) der Erhabene sagt: Und dient Allah und gesellt Ihm nichts bei. Und behandelt die Eltern gut und die Verwandten, die Waisen, die Bedürftigen, den verwandten Beisassen, den fremden Beisassen, den Gefährten an eurer Seite, den Reisenden und das, was eure rechte Hand besitzt. Allah liebt die nicht, die eingebildet und prahlerisch sind. (Qur´an 4:36)

    Der Islam hat verboten, den Nachbarn verbal oder mit der Hand zu Schmerzen zuzufügen. Abu Huraira berichtet, dass jemand dem Propheten über eine Frau gesagt habe: ‚Diese Frau fastet ihren Tag und betet freiwillig ihre Nacht hindurch, dennoch schmerzt sie ihre Nachbarn mit ihrer Zunge.’ Der Prophet ( s) sagte: „In ihr gibt es keine Güte, sie gehört in die Hölle.‚ Und es wurde ihm ein anderes Mal gesagt: “Diese Frau betet nur die Pflichtgebete, fastet nur Ramadan, gibt einige Maße Quark als Almosen aus und schmerzt ihre Nachbarn mit ihrer Zunge nicht.’ Der Prophet sagte über sie: “Sie gehört ins Paradies.’‛ ( Mustadrak. Bd. 4. S. 184. Hadithnr.: 7305)

    Der Islam betont das Recht des Nachbarn so sehr, dass der Prophet ( s) zu diesem Recht sagte: ‚Ğibrīl (Dschibril) hat mich solange angewiesen zum Nachbarn gütig zu sein, so dass ich dachte, er würde für ihn einen Erbteil bestimmen.‛ (Buchari. Bd. 5. S. 2239. Hadithnr.. 5668.)

    Er hielt seine Verletzung für einen Verstoß gegen den Islam selbst. In diesem Sinne sagte der Prophet ( s): ‚Bei Allah, er ist kein Gläubiger, bei Allah, er ist kein Gläubiger, bei Allah, er ist kein Gläubiger.‚ - Die Menschen fragten: „Wer ist das, o Gesandter Allahs?‚ Da antwortete er: „Das ist derjenige, vor dessen Bosheiten sein Nachbar sich nicht sicher fühlt.‛ ( Buchari. Bd. 5. S. 2240. Hadithnr. 5670.)

    Als der Prophet nach dem Recht des Nachbarn gefragt wurde, sagte er ( s): ‚Der beste Gefährte bei Allah dem Erhabenen ist, wer am besten (gütigsten) zu seinen Gefährten ist, und der beste Nachbar bei Allah dem Erhabenen ist, wer am besten (gütigsten) zu seinen Nachbarn ist.‛ (Al-Gameh Al-Saghier. )

    Man muss auch seine Verletzungen und Belästigungen erdulden und ihn milde behandeln. Eines Tages sagte ein Mann zu Ibn Abbas: „Ich habe einen Nachbarn, der mir Schaden zufügt, mich beschimpft und mich in die Enge treibt, was soll ich mit ihm machen?‚ Ibn Abbas sagte ihm: ‚Gehe, wenn er in seinem Umgang mit dir Allah gegenüber Ungehorsam zeigt, so gehorche du Allah in ihm.‛ ( Al-Ghazali: Ihyaa ulum ad-Din =Belebung der Religionswissenschaften. Bd. 2. S. 212.)

    Von den Nachbarn gibt es drei Arten:

    • Ein verwandter Nachbar, dieser hat drei Rechte: das Recht eines Verwandten, das Recht eines Nachbarn und das Recht eines Muslims.
    • Ein muslimischer Nachbar, dieser hat zwei Rechte: das Recht eines Nachbarn und das des Muslims.
    • Ein nichtmuslimischer Nachbar, dieser beansprucht nur das Recht der Nachbarschaft, das durch das folgende Beispiel veranschaulicht werden kann: Die Frau von Abdullah Ibn Omar ließ eines Tages ein Schaf schlachten. Als er nach Hause kam fragte er: ‚Habt ihr unserem jüdischen Nachbarn etwas vom Schafsfleisch geschenkt, denn ich habe den Gesandten Allahs sagen hören: “ Ğibrīl (Dschibril) hat mich solange angewiesen, zum Nachbarn gütig zu sein, so dass ich dachte, er würde für ihn einen Erbteil bestimmen.‛ (Al-Termedhi. Bd. 4. S. 333. Hadithnr.: 1943 )

Rechte der Freunde

  • Der Islam regt die Muslime dazu an, sich um die Freunde zu kümmern und legt für die Freundschaft Rechte fest, die erfüllt werden müssen. Man muss z.B. dem Freund aufrichtigen Rat erteilen und alles Geziemende erweisen. Denn der Prophet ( s) sagt dazu: ‚Der beste Freund bei Allah dem Erhabenen ist der gütigste zu seinen Freunden, und der beste Nachbar bei Allah dem Erhabenen ist der gütigste zu seinen Nachbarn.‛ (Ibn Khuzaima. Bd. 4. s. 140. Hadithnr.: 2539.)
  • Der Islam lässt das Recht des einen Freundes sogar nach seinem Tod bestehen. Ein Mann von dem Stamm Bani Salama fragte den Propheten ( s): ‚Bleibt von dem Recht meiner Eltern noch etwas an Güte, das ich ihnen nach ihrem Tod erweisen kann?‚ Er antwortete. „Ja, das Beten für sie, Allah für sie um Vergebung zu bitten, ihr Versprechen durchzuführen, die Verwandtschaftsbande in Verbindung zu halten, die nur durch sie entstanden ist und ihren Freund in gütiger Weise zu behandeln.‛ (Abu Dawuud. Bd. 4. S. 336. Hadithnr. 5142.)

Rechte des Gastes

  • Der Gast muss – islamisch gesehen – mit Großzügigkeit behandelt werden, denn der Prophet hat angeordnet: ‚Wer an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt, soll seinen Nachbarn großzügig behandeln; und wer an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt, soll seinem Gast seine Prämie großzügig erweisen.‚ Die Menschen fragten: „Was ist seine Prämie?‚ – „Seine Prämie ist ein Tag und eine Nacht. Und der Gast bleibt bei seinem Gastgeber drei Tage. Was diese Frist überschreitet, wird dem Gastgeber wie Almosengabe gerechnet. Und wer an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt, soll Gutes sagen oder er soll schweigen.‛ (Buchari. Bd. 5. S. 2240. Hadithnr. 5673.)
  • Die Gastfreundlichkeit wird im Islam als tugendhafte Tat betrachtet, da der Prophet ( s) sagte: ‚Unter den Menschen gibt es keine, die diesen beiden gleichen: ein Mann, der den Zügel seines Pferdes greift und sich auf dem Wege Allahs einsetzt und das Böse der Menschen vermeidet und ein Mann, der seine Schafe im Freien weidet, seinem Gast großzügige Gastfreundlichkeit erweist und seine Verpflichtung ihm gegenüber erfüllt.‛ ( Mustadrak. Bd. 2. S. 76. Hadithnr. 2378.)
  • Der Islam regelt sogar die Verhaltensweise bei Empfang und Verabschiedung des Gastes. So sagte der Prophet ( s): ‚Zur prophetischen Tradition gehört es, dass man seinen Gast bis zur Haustür begleitet.‛ ( Ibn Madscha. Bd. 2. S. 1114. Hadithnr. 3358.)
  • Der Gast für seinen Teil muss die Verhältnisse seines Gastgebers berücksichtigen, d.h. er darf von ihm nicht mehr erwarten, als er vermag. Dazu sagte der Prophet ( s): ‚Der Muslim darf sich bei seinem Bruder nicht so lange aufhalten, bis er ihn in die Sünde fallen lässt.‚ Die Leute fragten: „Und wie lässt er ihn in die Sünde fallen?‚ Er antwortete: „Indem er sich bei ihm so lange aufhält, während dieser nichts findet, mit dem er ihn bewirtet.‛ ( Muslim. Bd. 3. S. 1353. Hadithnr. 48.)
  • In seinem Buch (Ihyaa ulum ad-Din = Belebung der Religionswissenschaften) sagt Al Ghazâli über den Propheten, der das beste Vorbild der Muslime ist:
    „Der Prophet ( s) pflegte, seinen Besucher in aller Freundlichkeit zu empfangen, so dass er vielleicht demjenigen sein Gewand zum Sitzen bereitet, mit dem ihn keine Verwandtschaft verbindet. Er pflegte auch, seinem Gast das eigene Sitzkissen anzubieten. Wenn der Gast es aus Höflichkeit ablehnte, so drängte es ihm der Prophet auf, bis er akzeptierte. Kein Mensch besuchte ihn, ohne dass er dachte, er ist der großzügigste Mensch überhaupt. Er gab jedem Sitzenden seinen Anteil sogar von seinem Blick, seiner Zuwendung usw., so dass seine Sitzung voller Liebe, Scham, Höflichkeit, Bescheidenheit usw. war. Er rief seine Gefährten aus Großzügigkeit mit ihren Beinamen. Er war der letzte, der sich ärgerte, und der erste, der zufrieden war.‚
  • Im Bereich der Arbeit setzte der Islam Regelungen fest, welche die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern organisieren:

Rechte der Arbeiter

  • Der Islam ordnet an, dass die Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern oder den Untergeordneten brüderlich gestaltet wird, so dass alle ihre menschliche Würde in gleicher Weise bewahren können. Der Prophet sagte dazu: ‚Es sind eure Brüder, für die ihr verantwortlich seid. Allah gab sie unter eure Hand, wer seinen Bruder unter seiner Hand hat, muss ihn speisen, von dem er selbst speist, ihn bekleiden, von dem er sich bekleidet. Er darf ihn nicht mit etwas beauftragen, das er nicht aushalten kann. Wenn man ihn mit so etwas beauftragt, soll man ihm helfen.‛ ( Buchari. Bd. 1. S. 20. Hadithnr.: 30)
  • Der Islam betont, dem Lohnarbeiter seinen Lohn zu geben. Der Prophet ( s) sagte dazu: „Drei Leute, deren Widersacher ich am Jüngsten Tag sein werde: ein Mann, der in meinem Namen gab, der aber betrogen hat; ein Mann, der einen Freien als Sklaven verkauft und dessen Preis verbraucht und ein Mann, der einen Arbeiter in Dienst nimmt, bis dieser seine Arbeit beendet, und dann ihm aber seinen Lohn verweigert.‚ (Buchari. Bd. 2. S. 776. Hadithnr.: 2114.)
    Ebenfalls ordnete der Prophet an, dass man den Lohn bestimmt, bevor der Arbeiter mit seiner Aufgabe beginnt, (Musnad Ahmad. Bd. 3. S. 59. Hadithnr. 11582.)
    und dass man den Lohnarbeiter sofort nach dem Beendigen seiner Aufgabe bezahlt. Er sagte dazu: „Gebt dem Tagelöhner seinen Lohn, bevor sein Schweiß trocken wird.‚ ( Ibn Madscha. Bd. 2. S. 817. Hadithnr.: 2443.)
  • Der Islam schätzt die Arbeit hoch ein, solange sie in einem legalen Bereich unternommen wird. Sie gilt dann als das beste Mittel zum Verdienen von Lebensunterhalt. Dazu sagte der Gesandte Allahs ( s): ‚Niemand hat ein besseres Essen gespeist als das, was er durch seine Handarbeit verdient. Und Allahs Prophet David aß immer von dem, was er durch Handarbeit verdiente.‛ ( Buchari. Bd. 2. S. 730. Hadithnr. 1966.)
  • Um die Muslime zur Arbeit zu ermutigen, sagte der Prophet ( s) ebenfalls: ‚Wenn der eine von euch ein Seil mitnimmt, mit dem er ein Bündel Brennholz sammelt, es auf seinem Rücken trägt und es dann verkauft, damit Allah sein Gesicht mit dem gewonnenen Geld würdig hält, so ist das besser, als wenn er die Menschen um Hilfe bittet, die manchmal geben und manchmal sich weigern.‛ (Buchari. Bd. 2. S. 535. Hadithnr.: 1402)

Rechte des Arbeitgebers

  • Sowie der Islam von dem Arbeitgeber es verlangt, die Rechte der Arbeiter zu berücksichtigen und zu schützen, verlangt er auch von den Arbeitnehmern, dass sie die Rechte des Arbeitgebers einhalten. So betont er die Erfüllung der Arbeitsaufgaben in einer perfekten Weise, ohne Verspätung und ohne Mängel. Der Prophet ( s) sagte: ‚Allah liebt es, dass derjenige von euch, der eine Arbeit übernimmt, sie perfekt vollzieht.‛ ( Musnad Abu Ya’la. Bd. 7. S. 349. Hadithnr. 4386.)
  • Darüber hinaus ist die Arbeitsperfektion ein Grund für einen guten und segenreichen Gewinn: ‚Der beste Gewinn ist der, der durch die Handarbeit errungen wird, wenn der Arbeiter sich zur Perfektion wendet.‛ (Musnad Ahmad. Bd. 2. S. 334. Hadithnr.: 8393.)

Allgemeine Rechte und Pflichten:

  • In diesem Zusammenhang macht der Islam es zu einer Aufgabe des Muslims, dass er sich um die Angelegenheiten seiner Brüder kümmert, egal wo sie sind. Der Prophet vergleicht die Muslime mit einem Körper: ‚Das Beispiel der Muslime in ihrer Liebe zueinander, ihrer Sympathie und in ihrem gegenseitigen Mitleid ist wie ein einziger Körper, dessen Organe alle Fieber und Unruhe leiden, wenn die Krankheit nur ein Organ befällt.‛ ( Buchari. Bd. 5. S. 2238. Hadithnr. 5665.)
  • Der Muslim muss auch für die Verbesserung der Lage aller Muslime so wirken, als sei sie seine eigene Lage. ‚Keiner von euch wird ein richtiger Gläubiger, bevor er nicht seinem Bruder das wünscht, was er sich selbst wünscht.‛ ( Buchari. Bd. 1. S. 14. Hadithnr.: 13.)
  • Der Muslim muss anderen Muslimen bei Katastrophen und in schlechten Zeiten beistehen. Der Prophet ( s) vergleicht diese Solidarität mit einem Bau: ‚Der eine Muslim ist für den anderen wie ein Teil des Baues, der den anderen Teil strafft.- Und der Prophet flocht seine Finger dabei ineinander.‛ ( Buchari. Bd. 2. S. 863. Hadithnr.: 2314)
  • Eine allgemeine Aufgabe des Muslims gegenüber anderen Muslimen ist die Unterstützung beim Krieg, sollten Sie diese benötigen. Mit denen aber, die glauben und nicht ausgewandert sind, habt ihr keine Freundschaft zu pflegen, bis sie auswandern. Wenn sie euch jedoch um Unterstützung wegen der euch gemeinsamen Religion bitten, so habt ihr die Pflicht zur Unterstützung, außer gegen Leute, zwischen denen und euch eine Vertragspflicht besteht. Und Allah sieht wohl, was ihr tut. (Qur´an 8:72)
  • Der Islam verbietet es dem Muslim, leidende Muslime im Stich zu lassen. Der Prophet ( s) sagte diesbezüglich: ‚Es gibt keinen Muslim, der einen anderen Muslim an einer Stelle enttäuscht, wo seine Ehre entweiht und seine Würde verletzt wird, ohne dass Allah ihn an einer Stelle enttäuscht, wo er Seine Unterstützung braucht. Und es gibt keinen Muslim, der einen anderen Muslim an einer Stelle unterstützt, wo seine Ehre entweiht und seine Würde verletzt wird, ohne dass Allah ihn an einer Stelle unterstützt, wo er Seine Hilfe braucht.‛ (Abu Dawuud. Bd. 4. S. 271. Hadithnr. 4884.)